Rettet den Schulgarten

Lageplan des Schulgartens / Berliner Platzes
Markt
auf dem Berliner Platz?? In rot ist hier das geplante Gebäude skizziert, in Orange sehen Sie die (nach den von der Feuerwehr in der ersten Märzwoche genannten)  freizuhaltenden Feuerwehrwege. Die kleinen weißen Flächen stünden möglicherweise nach dieser Planung dem Markt nach der Baumaßnahme zur Verfügung!


Spendenaufruf
An die Bürger Kronbergs! 

In den letzten Wochen ist von uns Vertrauenspersonen persönlich und von vielen weiteren engagierten Bürgern mit Unterstützung der beiden Parteien UBG und Bündnis 90/ Die Grünen viel unternommen worden, um Sie als Bürger über das Bauvorhaben am Berliner Platz zu informieren und über das Bürgerbegehren einen Bürgerentscheid zu ermöglichen. Dies war nicht nur ein mit einem großen Engagement und Zeitaufwand für uns verbunden, beides haben wir gerne geleistet, sondern auch mit einer entsprechenden finanziellen Belastung. Nach der Abstimmung in der letzten Stadtverordnetenversammlung am 12.02.04 gibt es jetzt leider nur noch einen Weg, um Ihnen als Kronberger Bürger eine Mitentscheidung über die Bebauung des Schulgartens durch die Markthalle zu ermöglichen, nämlich eine Klage beim Verwaltungsgericht in Frankfurt.

 Wir können Ihnen keine Zusage über einen positiven Ausgang des Verfahrens machen. Aber mit Ihrer Unterstützung wollen wir zumindest den Versuch unternehmen, eine für Kronberg entscheidende Veränderung  zu beeinflussen. 

Auch hier werden wir, wie auch bereits in der Vorbereitung des Bürgerbegehrens, nicht ohne die Unterstützung durch einen Anwalt auskommen.

Die damit verbundenen Kosten können wir nicht alleine tragen.

Wir bitten Sie daher, uns mit einer Spende für die bereits vorausgegangenen Kosten zu unterstützen und zudem den Weg vor das Verwaltungsgericht  zu ermöglichen. 

Bitte spenden Sie auf die unten genannten Konten der beiden Parteien, nur diese können Ihnen eine Spendenquittung ausstellen. 

Die eingegangen Beträge werden ausschließlich für die mit dem Verfahren verbundenen Kosten verwendet.

 Die Vertrauenspersonen der Bürgerinitiative „Rettet den Schulgarten“

bFrederic Brandt
Andrea Poerschke
Jürgen Specht

Kontoverbindung der UBG

Frankfurter VOBA eG

Kontonr.: 650072
BLZ.:       501 900 00

Stichwort: „Rettet den Schulgarten“

 

Kontoverbindung  Bündniss90/Die Grünen
Ortsverband Kronberg

Taunus-Sparkasse

Kontonr.: 839 800 3
BLZ.:       512 500 00

 Stichwort: “Rettet den Schulgarten“

 


Stadt Kronberg erklärt Bürgerbegehren für nicht rechtens. Klage gegen die Ablehnung eingereicht!


 

 
Andere Ansichten
neu 18.01.04

Erzählungen zum Schulgarten

Forum

Übergabe der Unterschriften
(Video)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hit Counter

 

Riesenerfolg der Bürgerinitiative!!!
20% der Kronberger wahlberechtigten Bürger unterzeichneten das Bürgerbegehren.

Danke sagen der Mammutbaum und die Eiche!

Danke für Ihr Vertrauen sagt die Bürgerinitiative.

Es ist unglaublich und wir konnten es selber kaum fassen. Die doppelte Anzahl der benötigten Unterschriften ist in nur 14 Tagen gesammelt worden. Kronberger zu sein hat eine zusätzliche Bedeutung gewonnen. Demokratie lebt hier. Allen, die unterschrieben haben, und jedem, der selber Unterschriften gesammelt hat, möchten wir unseren Dank aussprechen.

Heute haben wir die erste Hürde mit Bravour genommen.


Originaltext des Bürgerbegehrens der Bürgerinitiative Berliner Platz:

Wollen Sie den Schulgarten in Kronberg retten?
Dann unterschreiben Sie dieses Bürgerbegehren!

Am 11. Dezember 2003 hat die Stadtverordnetenversammlung

1. den Bebauungsplan Nr. 141 „Berliner Platz“, Teile der Flur 19, Gemarkung Kronberg, als Satzung beschlossen (TOP 3.4 und 3.5 der Stadtverordnetenversammlung), Ds-Nr. 5365/2003 und 5365/2003 erste Ergänzung)
2. die Zustimmung zum Abschluss eines  Kauf- und städtebaulichen Vertrages mit einem Investor für das Gebiet Kronberger Grundschule/ Berliner Platz/Schulgarten erteilt (TOP 3.4 Abschluß eines Kaufvertrages Berliner Platz/ Alte Grundschule).

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Der Grundschulgarten ist öffentlicher Raum und eine wertvolle Grünfläche in der Stadtmitte Kronbergs. Kronberg ist geprägt durch viel Grün und kleinteilige Bebauung. Dieser erhaltenswerte Charakter unserer Stadt würde durch die massive, überdimensionierte Bebauung nachteilig verändert werden.

Die Sichtachse vom Berliner Platz zur Altstadt und zum Wahrzeichen der Stadt, der Burg, wird zerstört.

Das Grundstück wurde von der Stadt Kronberg weit unter Wert an den Investor verkauft und Verpflichtungen für erhebliche Folgekosten für die Stadt wurden eingegangen.

Dieses Begehren richtet sich nicht gegen eine Neugestaltung des Bereiches Alte Grundschule, sondern will eine bessere Anpassung der Baumaßnahmen an die städtebaulichen und ökologischen Anforderungen im Stadtzentrum Kronbergs und eine vernünftige wirtschaftliche Verwertung der Flächen für die Stadt erreichen.

 

Bürgerbegehren Schulgarten

Aus diesen Gründen beantragen die Unterzeichner, in einem Bürgerbegehren gemäß
§ 8 b HGO folgende Fragen zur Abstimmung zu bringen:

1. Sind Sie dafür, dass der Schulgarten vollständig erhalten bleibt und deshalb der Satzungsbeschluss vom 11. Dezember 2003 zum Bebauungsplan Nr. 141 „Berliner Platz“, Teile der Flur 19, Gemarkung Kronberg, (Ds-Nr. 5365/2003 erste Ergänzung) aufgehoben  und ein neuer umwelt- und stadtbildverträglicher Bebauungsplan mit folgenden Maßgaben erstellt wird:
Die vorhandene Grünfläche, die Bäume und die Naturdenkmäler Stieleiche und
Mammutbaum sind zu erhalten und eine Bebauung ist im Schulgarten nicht zuzulassen.

Die Aufstellung des Bebauungsplans ist mit Kosten in Höhe von ca. € 30.000
verbunden. Die Kosten werden aus dem Haushalt der Stadt Kronberg im Taunus –
Einzelplan 6, Haushaltsstelle 1.6100.605000.3 (Planungskosten) – gedeckt.


2. Sind Sie weiterhin dafür, dass die Stadtverordnetenversammlung bei Vorliegen der im Kauf- und Städtebaulichen Vertrag genannten Rücktrittsgründe den Magistrat dazu anhält, von den Rücktrittsrechten Gebrauch zu machen?

Die  Aufhebung und Rückabwicklung des Kauf- und Städtebaulichen Vertrages kann mit maximalen Kosten von 10.000 € verbunden sein, die durch die Haushaltsstelle 1.0230.655000.1 (Sachverständigen-, Gerichts-, und ähnliche Kosten) gedeckt sind.

Als Vertrauenspersonen gemäß § 8b Abs. III HGO, die zur Entgegennahme von Mitteilungen und Entscheidungen der Stadt sowie zur Abgabe von Erklärungen gegenüber dem Magistrat ermächtigt sind, werden benannt:

Andrea Poerschke, Schöne Aussicht 20, 61476 Kronberg im Taunus

Jürgen Specht, Burgerstraße 20, 61476 Kronberg im Taunus

Frédéric Brandt, Hardtbergweg 1, 61476 Kronberg im Taunus
Geschichte des Schulgartens

Am 22. November 1889 zum Geburtstag der Kaiserin Victoria veranstalten die Kronberger Bürger ein großes Fest. Dabei übergibt Fhr. von Ompteda im Auftrag der Kaiserin die Statue des Ritters Hartmut von Cronberg, die an der Außenfassade der Villa Schönbusch gestanden hatte, als Geschenk an die Stadt. Der Ritter findet seinen Platz im sog. Schulgarten. Die Anlage wurde nach Fertigstellung der Kronberger Schule als Anlage ausgestaltet; die Kaiserin stiftete dazu einige seltene Bäume (Wellingtonia, Blutbuche, Libanonzeder).


Ihre Beziehung zum Schulgarten

Für viele Kronberger hat der Schulgarten ganz persönliche Berührungspunkte. In den Pausen Doppelkopf spielen, in der Sonne liegen, Hausaufgaben machen zur eigenen Schulzeit ist eine mögliche Erinnerung.

Welche Erinnerungen verbinden Sie mit dem Schulgarten?

Senden Sie Ihre kleine Geschichte an

rolf.hansmann@ohoe.de

Zu den Erinnerungen


     
Impressum: Bürgerinitiative Berliner Platz

ViSdP.: Bürgerinitiative Berliner Platz

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